Einberufung des
- ordentlichen Kreisverbandstages
des Kreisfachverbandes (KFV) Fußball Salzland
Gemäß § 25 in Verbindung mit den §§ 20, 22, 23, 24 und 32 der Satzung und der Geschäftsordnung des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt e.V. wird der 4. ordentliche Kreisverbandstag des Kreisfachverbandes Fußball Salzland einberufen. Hierzu sind alle Abteilungsleiter, im Verhinderungsfall ein Vertreter, der Vereine, die ihren Sitz im Bereich des Salzlandkreises haben, sowie die Präsidiumsmitglieder des KFV Fußball Salzland, die Ausschussmitglieder des KFV Fußball Salzland sowie die Vertreter des Kreissportgerichts vom KFV Fußball Salzland recht herzlich eingeladen. Dieses Einberufungsschreiben ist zur Legitimation am Einlass vorzuzeigen.
Tagungstermin: Freitag, 03. April 2020
Tagungsbeginn: 18:00 Uhr
Tagungsort: Salzlandsparkasse, Lehrter Straße 15, 39418 Staßfurt
Eingeladen: Mit Stimmrecht
– je ein Vertreter der Vereine, die ihren Sitz im Salzlandkreis haben
– die Präsidiumsmitglieder des KFV Fußball Salzland
Mit beratender Stimme (ohne Stimmrecht)
– die Mitglieder der Ausschüsse des KFV Fußball Salzland
– die Mitglieder des Kreissportgerichtes des KFV Fußball Salzland
– Ehrengäste
Vorschläge für ein Wahlamt im KFV-Präsidium sind entsprechend der Satzung sowie der Geschäftsordnung des FSA mindestens 4 Wochen vor dem Kreisverbandstag, also spätestens bis zum 05. März 2020, schriftlich an den Präsidenten, SK Frank Krella, über die Geschäftsstelle des Kreisfachverbandes Fußball Salzlandkreis, Geschäftsstelle KFV Fußball Salzland, 39218 Schönebeck, Edelmannstraße 22a, zu richten.
Tagungsordnung:
- Begrüßung und Eröffnung des 4. ordentlichen Kreisverbandstages durch den
KFV-Präsidenten/Leiter des Verbandstages
- Benennung eines Protokollführers
- Wahl der Mandatsprüfungskommission
- Bericht über die Beschlussfähigkeit durch die Mandatsprüfungskommission mit
Feststellung der stimmberechtigten Delegierten
- Bestätigung der Tagesordnung
- Gedenken der Verstorbenen
- Grußworte der Ehrengäste
- Ehrungen
- Bestätigung des Protokolls des letzten Kreisverbandstages
- Bericht des Kreispräsidenten
- Berichte der Kreispräsidiumsmitglieder über ihre Ausschüsse
- Bericht des Kreissportgerichtes
- Bericht des Schatzmeisters
- Bestätigung des Haushaltsplanes für 2020
- Bericht Kassenprüfer/Geschäftsstelle des FSA
- Aussprache zu den Berichten
- Anträge
17a) Ehrenmitgliedschaft im KFV Wolfgang Spach
- Wahl einer Wahlkommission und eines Wahlleiters
- Entlastung des Kreispräsidiums
- Neuwahl des Kreispräsidiums
20.01.) des Kreispräsidenten
20.02.) Vertreter der Vereine – Vizepräsident
20.03.) Vertreter der Vereine – Vizepräsident
20.04.) des Vorsitzenden des Spielausschusses
20.05.) des Vorsitzenden Frauen- und Mädchenausschuss
20.06.) des Vorsitzenden des Jugendausschusses
20.07.) des Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses
20.08.) des Vorsitzenden des Ausschusses für Qualifizierung (Kreislehrwart)
20.09.) des Schatzmeisters
20.10.) des Vorsitzenden für Freizeit- und Breitensport
20.11.) Vertreter der Vereine
20.12.) Vertreter der Vereine
20.13.) Vertreter der Vereine
- Neuwahl des Vorsitzenden des Kreissportgerichtes
- Neuwahl der Mitglieder des Kreissportgerichtes
- Wahl des Ortes für den nächsten Verbandstag
- Schlusswort des neuen Präsidenten
Auszug aus der Geschäftsordnung des FSA
Anträge § 6
- Es werden grundsätzlich nur solche Anträge behandelt, welche die Voraussetzungen des § 20 Absatz 2 der Satzung erfüllen.
- Anträge, die nicht auf der Einberufung bekanntgegebenen Tagesordnung stehen, die jedoch wenigstens sechs Wochen vor dem Kreisverbandstag beim Kreisverband eingereicht werden, sind allen Mitgliedern des Kreisverbandstages spätestens zwei Wochen vor dem Kreisverbandstag schriftlich mitzuteilen.
- Nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist eingehende Anträge können nur als Dringlichkeitsanträge vor Eintritt in die Tagesordnung zugelassen werden, wenn dies eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Delegierten beschließt.
Die Beschlussfähigkeit des Kreisverbandstages ist mit der fristgemäßen Einberufung über die amtlichen Mitteilungen des KFV Salzland gegeben. Das Fehlen einer bestimmten Prozentzahl von Stimmberechtigten ändert nichts an der Beschlussfähigkeit des Kreisverbandstages.
Stimmberechtigte die nicht ihr Stimmrecht wahrnehmen, müssen die Entscheidungen des Kreisverbandstages mittragen.
Schönebeck, 10.02.2020
Frank Krella
Präsident
KFV Fußball Salzland